13.08.2019 / 19:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

13. August 2019, Hungen – Die ROY Asset Holding SE (vormals ROY Ceramics SE) (WKN RYSE88, ISIN DE000RYSE888) informiert zur Umsetzung der Beschlüsse der Hauptversammlung

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Die ROY Asset Holding SE (vormals ROY Ceramics SE) (WKN RYSE88 und ISIN DE000RYSE888) hat im Bundesanzeiger über die weiteren Schritte zur technischen Umsetzung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln informiert. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist am 30. Juli 2019 im Handelsregister eingetragen worden. Die zugelassenen Neuen Aktien werden vom 16. August 2019 an in die Notierung der bestehenden alten Stückaktien der Gesellschaft einbezogen. Vom gleichen Tag an versteht sich die Notierung der Stückaktien der Gesellschaft „ex Neuen Aktien“. Die Neuen Aktien erhalten die gleiche Internationale Wertpapier-KennNummer (ISIN) wie die bestehenden alten Stückaktien (ISIN DE000RYSE888). Sämtliche Aktien der Gesellschaft werden über Kreditinstitute in Girosammeldepots („Depotbanken“) gehalten. Die Zuteilung der Neuen Aktien durch die Depotbanken erfolgt für die berechtigten Aktionäre aufgrund ihrer Bestände an bestehenden alten Stückaktien nach dem Stand vom 15. August 2019, abends, am 16. August 2019 mittels Girosammeldepotgutschrift unter Berücksichtigung offener Börsengeschäfte. Die Aktionäre brauchen daher hinsichtlich der Zuteilung der Neuen Aktien nichts zu veranlassen.

Umbenennung ROY Ceramics SE in ROY Asset Holding SE
Die Umbenennung ist mit erfolgter Eintragung im Handelsregister und entsprechender Information an die Börse und Dienstleister umgesetzt. Die Aktien der Gesellschaft werden weiterhin die gleiche Internationale Wertpapier-Kenn-Nummer (ISIN) wie die bestehenden alten Stückaktien (ISIN DE000RYSE888) tragen. Die Website der ROY Asset Holding SE ist unter www.royasset.de erreichbar.